Liebe Patientinnen und Patienten,
die meisten von Ihnen werden es in der Zwischenzeit schon ausprobiert haben: Das neue E-Rezept steht seit Beginn des Jahres für gesetzlich versicherte Patienten in unserer Praxis zur Verfügung.
Auch Wiederholungsrezepte werden sie in Zukunft als E-Rezept erhalten. Nach Bestellung in unserer Praxis wird das Rezept an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden freigeschaltet sein. Bitte beachten Sie, dass ihre Gesundheitskarte vor der Ausstellung des Rezepts einmalig im Quartal in unserer Praxis eingelesen werden muss.
Mit ihrer Gesundheitskarte können Sie das Rezept nach Freischaltung in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Eine weitere Möglichkeit, ihre E-Rezepte einzulösen, stellt die E-Rezept-App dar. Mit der App ist Ihr Rezept in Ihrem Smartphone sichtbar, sobald es von uns freigeschalten wurde. Sie können es direkt mit Ihrem Smartphone in der Apotheke einlösen. Ihre Gesundheitskarte müssen Sie in diesem Fall nicht mitführen. Auch können Verordnungshinweise, wie z.B. der Einnahmezeitpunkt, falls von uns vermerkt, in der App eingesehen werden.
E-Rezepte können auch ausgedruckt werden. Falls Sie einen Ausdruck benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.